Reiserisiko Naturkatastrophen: Was zu beachten ist

Waldbrände auf Rhodos verdeutlichen derzeit eindrücklich die Gefahr von Naturrisiken während einer Reise. Tausende Urlauber sind betroffen und mussten in Sicherheit gebracht werden. Reiseanbieter wie TUI haben vorerst keine neuen Gäste auf die griechische Insel gebracht.

In solchen Situationen kann eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung für Individualreisende besonders wichtig sein, um sich vor den Kosten einer Stornierung zu schützen. Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornokosten, wenn ein Reisender vor Reiseantritt die gebuchte Reise nicht antreten kann. Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten für die vorzeitige Rückreise, wenn ein Reisender die begonnene Reise vorzeitig abbrechen muss. Jedoch muss man sich dringend informieren. Denn nicht immer ist die Versicherung bei Naturkatastrophen in der Leistungspflicht.

Welche Rechte Pauschalreisende bei Naturkatastrophen haben

Pauschalurlauber haben das Recht, ihren Urlaub kostenfrei zu stornieren, wenn Naturkatastrophen die eigene Urlaubsregion betreffen. Das gilt immer dann, wenn die Reise unzumutbar ist – auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sobald die Urlaubsregion unmittelbar betroffen ist. Beispiele für den kostenfreien Rücktritt definiert Erwägungsgrund 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie.

Demnach kann dann kostenfrei von der Reise zurückgetreten werden, wenn die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dies können zum Beispiel Kriegshandlungen oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit sein – wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit (Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse).

Ist man bereits vor Ort und es kommt zu Beeinträchtigungen durch Waldbrände, kann man die Reise vorzeitig beim Veranstalter kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann die Kosten der veränderten Abreise. Allerdings besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Welche Rechte Individualreisende haben

Für Individualreisende hängt eine kostenlose Stornierung davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort geregelt sind.

Zumindest bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Airlines im Falle einer Naturkatastrophe, Terrorgefahr oder einer Pandemie das Ticket komplett rückerstatten oder einen alternativen Flug anbieten. Dabei reicht es aus, wenn nur Start oder Landung innerhalb der EU liegen und es sich um eine europäische Airline handelt. Bei Flugreisen jenseits der Europäischen Union aber sollte man sich über die Bedingungen der Reise informieren.